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Satzung der IGD
§ 1
Der Verein führt den Namen "Interessengemeinschaft des Dülmener Wildpferdes" und wurde am 14. August 1988 gegründet.
§ 2
Der Sitz des Vereins ist Dülmen.
§ 3
Zweck des Vereins ist in erster Linie die Zucht und Reinerhaltung dieser alten Rasse, sowie deren Verbreitung und deren Einsatz im Reit- und Fahrsport. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Zucht, die bundesweite Betreuung sowie bundesoffener Zuchtschauen verwirklicht.
§ 4
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
§ 5
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 6
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7
Bei Auflösung des Vereins Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die gemeinnützige Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide, Niederhaverbeck 7, 29646 Bispingen, die es unmittelbar und ausschließlich für die Zucht (Reinzucht) und Erhaltung der Dülmener zu verwenden hat.
§ 8
Die Mitgliedschaft setzt eine schriftliche Beitrittserklärung und die Zustimmung des Vorstandes voraus. Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die bereit sind, die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen und vorbehaltlos die Satzung des Vereins anerkennen. Sie müssen die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen. Die Mitgliedschaft wird durch die Bezahlung des Beitrages wirksam.
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