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Amtsgericht Coesfeld
Vereinsreg.-Nr.: 4309
» e-mail Vorsitzende
Katja Stephan » e-mail Zuchtwartin
Dr. Heike Brenken » e-mail Kassenwartin
Susanne Gerards » e-mail
Claudia Jung » e-mail
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Satzung der IGD
§ 9 Die Mitgliedschaft endet:
I. Durch den Tod.
II. Durch den Austritt, der schriftlich 3 Monate vor Jahresende an den Vorstand zu erfolgen hat.
III. Durch den Ausschluß,
a) wenn ein Mitglied mit der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages zum Stichtag 31.03. des Jahres in Verzug ist. Das Mitglied erhält vorerst ab diesem Tag keine IG-Zeitung, Informationen und Mitgliedervergünstigungen mehr. Der endgültige Ausschluß erfolgt automatisch zum 31.12. des laufenden Jahres.
b) bei groben Verstößen gegen die Vereinssatzung.
c) wegen Unterlassungen, die sich gegen den Verein, seine Zwecke und Aufgaben oder sein Ansehen auswirken und im besonderen Maße die Belange der Haltung von Dülmener Wildpferden und deren Zucht schädigen.
d) wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb und außerhalb des Vereins.
Den Ausschluß vollzieht die Mitgliederversammlung (a - d), jedoch kann der Vorstand einen vorläufigen Ausschluß eines Mitgliedes vornehmen (b - d). Der Gekündigte hat nach Erhalt der schriftlich eingeschriebenen Kündigung (b - d) eine Einspruchsfrist von 4 Wochen.
Den ausgeschiedenen bzw. ausgeschlossenen Mitgliedern steht kein Recht auf das Vereinsvermögen zu; sie sind dagegen zur Zahlung des Jahresbeitrags für das laufende Geschäftsjahr sowie der sonst fällig gewordenen Leistungen verpflichtet. § 10 I. Das Mitglied hat seinen Jahresbeitrag bis zum 31.03. des Jahres zu entrichten. Die Höhe des Beitrages wird durch die Jahreshauptversammlung festgelegt.
II. Jedes aktive Mitglied hat pro Jahr Arbeitsstunden zu leisten oder alternativ je nicht geleistete Arbeitsstunde einen Kostenbeitrag von 5,00 € in die Vereinskasse zu zahlen. Die Anzahl der Arbeitsstunden sind in der "Anlage zur Satzung - Gebühren" festgelegt. Hat das Mitglied eine Einzugsermächtigung erteilt, wird der Kostenbeitrag eingezogen.
III. Juristische Personen (Vereine, Firmen etc.) werden wie passive Mitglieder im Familienstatus behandelt und haben nur ein Stimmrecht.
IV. Aktive Mitglieder, die 10 Jahre und mehr ein Vorstandsamt bekleidet haben, sind von den Arbeitsstunden befreit.
V. Minderjährige Kinder: Mit der Unterschrift im Antragsformular haften die Eltern (der Vormund) für den Beitrag des Kinder/der Kinder. § 11 Organe des Vereins sind:
I. Der Vorstand
II. Die Mitgliederversammlung § 12
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