Die Corona-Pandemie macht auch dem diesjährigen Wildpferdefang im Merfelder Bruch einen Strich durch die Rechnung. Der traditionelle Wildpferdefang, der seit über 100 Jahren immer am letzten Samstag im Mai eines jeden Jahres stattfindet, muss „coronabedingt“ ausfallen. Eine schwere Entscheidung, die aber nicht allein von uns als Veranstalter getroffen wird, sondern in Abstimmung mit den Behörden und den gesetzlichen Vorgaben unvermeidlich ist. Diejenigen, die heute im Besitz eines gültigen Tickets für den Wildpferdefang 2020 sind, haben die Möglichkeit, diese Tickets zu behalten oder sich den Kaufpreis über den Ticketdienstleister, bei dem sie diese erworben haben, erstatten zu lassen. Im nächsten Jahr wird der Wildpferdefang am 29. Mai 2021 stattfinden und die Tickets werden bis dahin ihre Gültigkeit behalten. Wer sein Ticket für den Wildpferdefang 2020 also behalten und im nächsten Jahr das Naturereignis erleben möchte, muss nichts weiter tun als in Vorfreude auf dieses Ereignis zu warten.
Die Rückabwicklung der Tickets erfolgt über unseren Ticketdienstleister CTS Eventim oder die entsprechende Vorverkaufsstelle, über die die Tickets erworben wurden. Sofern Sie über CTS Eventim die Tickets erworben haben, werden Sie in Kürze per E-Mail informiert. Haben Sie Ihre Tickets über eine Vorverkaufsstelle von CTS Eventim erworben, so wenden sie sich bitte direkt an diese.
Ticketrückgaben direkt an uns als Veranstalter sind nicht möglich.
Das Coronavirus lässt keinen Fang mit Zuschauern zu. Es wird dennoch einen begrenzten Verkauf in Form einer angepassten Versteigerung der rd. 30 Jährlingshengste am Samstag, 30. Mai 2020 in der Arena im Merfelder Bruch geben. Dann sind die Jährlinge allerdings schon aus der Herde herausgefangen – ohne Zuschauer in diesem Jahr.
Es ist notwendig, dass die Jährlinge aus der Herde herausgefangen werden, damit es nicht zu Territorialkämpfen innerhalb der Herde kommt. Die bereits gefangenen Hengste werden einem vorab registrierten Interessentenkreis am 30. Mai 2020 ab 11 Uhr vor Ort zum Kauf angeboten. Wer sich also für einen Jährling interessiert sollte sich möglichst kurzfristig registrieren und somit seine Chance auf einen „Dülmener“ wahren. Mehr Informationen zur Registrierung und Versteigerung.
Es ist die erste Absage in der Geschichte des Wildpferdefangs der erstmalig im Jahre 1907 stattgefunden hat. Der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt steht seit je her im Fokus unseres Handelns und lässt keine andere Entscheidung zu – so bedauerlich sie auch ist.
Herzog von Croy'sche Verwaltung
Schloßpark 1, 48249 Dülmen