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Amtsgericht Coesfeld
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Noch zu Anfang des vorigen Jahrhunderts gab es in Deutschland, vornehmlich in den westdeutschen Gebieten Wildgestüte, sogenannte Wildbahnen, in denen sich Wildpferde erhielten und fortpflanzten. Zu Beginn des 18. Jahrhunderts gab es fünf solcher Wildbahnen in Westfalen. Das Ende der meisten Wildpferde brachten die Markenteilungen zwischen 1840 und 1850 mit sich, nur die Wildbahn im Merfelder Bruch bei Dülmen konnte bis hinein in unsere Tage erhalten werden. Zweifellos handelt es sich bei den Dülmener Wildpferden um die älteste Pferderasse Deutschlands; denn schon 1316 werden diese Pferde in einer Urkunde erstmals erwähnt. Damals sicherten sich die Herren Johannes de Lette und Hermann de Merfeld neben dem Jagd- und Fischereirecht auch das Recht an den wilden Pferden. Dass sich bereits im Mittelalter ein solches Recht herausgebildet hatte, läßt den Schluß zu, daß diese kleinen Pferde schon sehr viel länger in diesem Gebiet heimisch waren. Dies wird auch durch Caesars Geschichtsschreiber bestätigt (55 v. Chr.), als sie ein kleines zottiges Pferd beschrieben, welches in der Lage war, sich schnell fortzubewegen.
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