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Wenn man einen Jährlingshengst direkt beim Wildpferdefang ersteigert hat, erhält man von der Herzog von Croy'schen Verwaltung einen Herkunftsnachweis. Für die Ausstellung von Abstammungspapieren bedarf es eines Vaterschaftsnachweises mittels DNA-Untersuchung (genetischer Fingerabdruck). Die anfallenden Kosten dieser Untersuchung trägt der Käufer.

Beim Kauf eines Dülmeners aus Privathand sollte man sich immer alle Papiere aushändigen lassen. Liegt nur ein Herkunftsnachweis vor, kann man beim Westfälischen Pferdestammbuch Unterlagen anfordern. Wenn kein Abstammungsnachweis vorhanden ist, können grüne Papiere bei der FN beantragt werden.
Hinweis: Die IG Dülmener Wildpferd e. V. kann KEINE Papiere ausstellen oder wiederbeschaffen!

Verfasser: Claudia Jung
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